Am 16. Januar hat die FAA etwas stillschweigend durchgedrückt, das nichts mit einer typischen temporären Flugbeschränkung zu tun hat. Laufzeit: 21 Monate. Reichweite: die ganzen USA. Konsequenz: Es wird zur Bundesstraftat, eine Drohne innerhalb von knapp 800 Metern um ein ICE- oder CBP-Fahrzeug zu fliegen — inklusive unverzollter Mietautos mit getauschten Nummernschildern, die Beamte speziell nutzen, um nicht erkannt zu werden.
FDC 6/4375 ist nicht wirklich temporär. Es ist ein flächendeckendes Netzwerk gegen Drohnen-Journalismus, gebaut auf verfassungsrechtlichem Treibsand.
Das Drohnen-Flugverbot geht noch weiter. Es gilt auch für Fahrzeuge des Verteidigungsministeriums, des Energieministeriums und des Justizministeriums. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, Strafverfolgung, Beschlagnahme oder sogar Zerstörung der Ausrüstung. Die FAA behauptet, es sei eine Sicherheitsmaßnahme. Tatsächlich aber ist es ein Rammbock gegen die Meinungsfreiheit — gezielt gegen all jene, die Einwanderungsdurchsetzung dokumentieren würden: Journalisten, Aktivisten und Bürger mit Handys und Drohnen.
Warum ein “temporäres” Flugverbot von zwei Jahren jeden nervös machen sollte
Temporäre Flugbeschränkungen haben ihren Platz. Wenn ein Hurrikan kommt, muss die FAA den Luftraum räumen. Wenn der Präsident eine Stadt besucht, ist temporäre Sicherheit berechtigt. Das sind normalerweise Stunden, höchstens Tage. Nicht 21 Monate. Nicht bundesweit.
Die Electronic Frontier Foundation zusammen mit der New York Times und der Washington Post haben bereits im Januar formell verlangt, dass die FAA das Verbot zurücknimmt. Es ist jetzt März — und von der FAA kommt nichts. Stille, offenbar, ist die Art der Trump-Administration zu sagen: Das Verbot bleibt bestehen.
Aber hier ist der Trick: Eine Regel “temporär” zu nennen — das ist strategisch kalkuliert. Man umgeht das öffentliche Anhörungsverfahren, das sonst bei einer permanenten Regel Pflicht wäre. Man umgeht die Kontrolle durch den Kongress. Und das Verbot wirkt weniger gravierend, als es ist. Es ist das behördliche Äquivalent zu “nur bis sich die Lage beruhigt” — ein Satz, der historisch niemals zu einer wirklichen Beruhigung geführt hat.
Darf die FAA das überhaupt?
Kurze Antwort: ziemlich sicher nicht. Die längere Antwort hat drei verschiedene verfassungsrechtliche Probleme auf einmal.
Erstens: das Meinungsfreiheits-Problem. Fast alle Bundesberufungsgerichte in den USA haben anerkannt, dass Bürger das Recht haben, Polizeibeamte bei ihren Aufgaben in der Öffentlichkeit zu filmen. Das ist gefestigtes Recht. Der Supreme Court hat das nie aufgehoben. Doch dieses Flugverbot bestraft genau diese Aktivität mit Strafverfolgung und Drohnen-Beschlagnahme — ohne dass die Regierung irgendeine der engen Begründungen vorbringt, die Gerichte manchmal akzeptieren: nationale Sicherheit oder Schutz vor körperlichem Schaden.
Zweitens: das Due-Process-Problem (Fünfte Amendment). Due Process bedeutet: Die Regierung muss dir faire Vorwarnung geben, bevor sie deine Freiheit oder dein Eigentum beschlagnahmt. Aber wie sollen Drohnen-Betreiber sich warnen lassen, wenn ICE und CBP unverzollte Fahrzeuge, Mietautos und Autos mit gefälschten Kennzeichen fahren? Ein Drohnen-Betreiber könnte Bundesrecht brechen, ohne es zu wissen. Das ist willkürliche Bestrafung — genau das, was die Fünfte Amendment verbietet.
„Indem sie Drohnen-Betreiber mit Geldstrafen, Strafverfolgung und möglicher Zerstörung oder Beschlagnahme ihrer Drohne belegt, bestraft das Flugverbot ohne erforderliche Begründung das rechtmäßige Filmen von Polizeibeamten.